Pflegegrad 1: Voraussetzungen, Leistungen und Geld einfach erklärt
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Was ist Pflegegrad 1 und wer hat Anspruch?
Pflegegrad 1 ist der niedrigste der fünf Pflegegrade und richtet sich an Menschen mit einer geringen Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit. Betroffene können ihren Alltag größtenteils noch selbst bewältigen, benötigen jedoch in einzelnen Bereichen regelmäßig Unterstützung. Dazu gehören beispielsweise Hilfen bei der Haushaltsführung, der Organisation des Alltags oder der Mobilität.
Ob ein Anspruch auf Pflegegrad 1 besteht, entscheidet die Pflegekasse nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder bei privat Versicherten durch Medicproof. Dabei wird bewertet, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann. Erreicht die Begutachtung zwischen 12,5 und unter 27 Punkten, wird Pflegegrad 1 anerkannt. Typische Gründe für Pflegegrad 1 können sein:
- leichte körperliche Einschränkungen
- erste Gedächtnis- oder Konzentrationsprobleme
- altersbedingte Einschränkungen
- beginnende Demenz
- chronische Erkrankungen mit Unterstützungsbedarf
Bereits mit Pflegegrad 1 stehen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung, die den Alltag erleichtern und pflegende Angehörige entlasten sollen.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?
Auch wenn Pflegegrad 1 der niedrigste Pflegegrad ist, können Betroffene verschiedene finanzielle und praktische Unterstützungen in Anspruch nehmen. Besonders wichtig ist der monatliche Entlastungsbetrag, der für anerkannte Unterstützungsangebote genutzt werden kann.
Zu den wichtigsten Leistungen gehören:
- monatlicher Entlastungsbetrag
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Hausnotruf unter bestimmten Voraussetzungen
- Pflegeberatung
- Pflegekurse für Angehörige
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Ein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen werden bei Pflegegrad 1 hingegen nicht gezahlt. Diese Leistungen beginnen erst ab Pflegegrad 2.
Gerade Menschen mit einem noch geringen Unterstützungsbedarf profitieren dennoch erheblich von den verfügbaren Leistungen, da sie ein längeres selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen.
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Zwei einfache Voraussetzungen:
» ein vorliegender Pflegegrad
» die Pflege zu Hause
Wie beantragen Sie Pflegegrad 1?
Der Antrag auf Pflegegrad 1 wird bei der Pflegekasse gestellt. Diese ist der jeweiligen Krankenkasse angeschlossen. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung. Während des Termins bewertet der Gutachter unter anderem:
- Mobilität
- Selbstversorgung
- geistige und kommunikative Fähigkeiten
- Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltags
- soziale Kontakte
Es empfiehlt sich, bereits vor dem Besuch ein Pflegetagebuch zu führen und alle Einschränkungen möglichst genau zu dokumentieren. Auch Angehörige sollten beim Begutachtungstermin anwesend sein und den tatsächlichen Unterstützungsbedarf schildern. Nach der Begutachtung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid der Pflegekasse. Wird der Antrag abgelehnt, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Häufig gestellte Fragen
Entdecken Sie die FAQ und Antworten zum Pflegegrad 1.