Pflegegrad 4: Voraussetzungen, Leistungen und Anspruch einfach erklärt

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Pflegegrad 4: Voraussetzungen, Leistungen und Anspruch einfach erklärt

Was ist Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 wird Menschen mit einer sehr schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit zuerkannt. Betroffene sind im Alltag auf umfangreiche Unterstützung angewiesen und benötigen häufig mehrmals täglich Hilfe. Die Einstufung erfolgt nach einer Begutachtung des individuellen Pflegebedarfs und ermöglicht den Zugang zu besonders umfangreichen Pflegeleistungen.

Wie hoch sind die Leistungen bei Pflegegrad 4?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 erhalten monatlich 800 Euro Pflegegeld oder alternativ Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst. Darüber hinaus können der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds genutzt werden.

Wer hat Anspruch auf Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 wird Menschen zuerkannt, deren Selbstständigkeit im Alltag schwerst beeinträchtigt ist. Betroffene benötigen in nahezu allen Lebensbereichen umfangreiche Unterstützung und sind häufig täglich auf die Hilfe von Angehörigen oder professionellen Pflegekräften angewiesen. Viele können grundlegende Tätigkeiten wie Körperpflege, Ankleiden, Mobilität oder Nahrungsaufnahme nicht mehr selbstständig bewältigen. Ziel der Pflegeversicherung ist es, trotz des hohen Pflegebedarfs eine möglichst gute Versorgung sicherzustellen und die häusliche Pflege zu unterstützen.

Ob Anspruch auf Pflegegrad 4 besteht, entscheidet die Pflegekasse nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder bei privat Versicherten durch Medicproof. 

Im Rahmen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) wird beurteilt, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann. Für Pflegegrad 4 müssen mindestens 70 und weniger als 90 Punkte erreicht werden. Zu den häufigsten Ursachen für Pflegegrad 4 gehören:

  • weit fortgeschrittene Demenz
  • schwere neurologische Erkrankungen wie Parkinson oder Multiple Sklerose
  • Folgen eines schweren Schlaganfalls
  • erhebliche körperliche Einschränkungen
  • chronische Erkrankungen mit dauerhaft hohem Pflegebedarf
  • Kombination mehrerer altersbedingter Erkrankungen


Entscheidend für die Einstufung ist nicht die Diagnose, sondern wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist und welche Unterstützung regelmäßig notwendig ist. Deshalb können Menschen mit unterschiedlichen Erkrankungen denselben Pflegegrad erhalten, wenn ihr tatsächlicher Pflegebedarf vergleichbar ist.

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Nach § 40 Absatz II SGB XI haben pflegebedürftige Personen in Deutschland, die in einer häuslichen Umgebung gepflegt werden, ein gesetzliches Anrecht auf die monatliche Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln in einer Pflegebox. Die Pflegekassen übernehmen zu 100 % die Kosten!
Zwei einfache Voraussetzungen:
» ein vorliegender Pflegegrad
» die Pflege zu Hause 

Welche Leistungen erhalten Sie mit Pflegegrad 4?

Mit Pflegegrad 4 stehen Pflegebedürftigen umfangreiche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zur Verfügung. Im Vergleich zu Pflegegrad 3 erhöhen sich sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen deutlich. Dadurch können Angehörige finanziell entlastet oder professionelle Pflegedienste in größerem Umfang eingesetzt werden.

Zusätzlich bestehen zahlreiche weitere Leistungsansprüche. Hierzu gehören der monatliche Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschüsse für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung sowie Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Auch Tages- und Nachtpflege können in Anspruch genommen werden, um Angehörige zu entlasten und die Betreuung sicherzustellen.

Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die Pflegekasse außerdem an den Kosten für einen Hausnotruf (hier Hausnotruf vergleichen). Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können zudem Pflegeberatungen sowie kostenlose Pflegekurse nutzen, um den Pflegealltag besser zu organisieren und die Versorgung langfristig sicherzustellen. Da die Leistungsbeträge regelmäßig gesetzlich angepasst werden, empfiehlt es sich, vor der Antragstellung die aktuell gültigen Beträge bei der Pflegekasse oder in einer aktuellen Leistungsübersicht zu prüfen.


Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 4?

Die wichtigste Voraussetzung für Pflegegrad 4 ist eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Während der Begutachtung bewertet der Medizinische Dienst verschiedene Lebensbereiche, darunter die Mobilität, die Selbstversorgung, die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, den Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie die Fähigkeit, den Alltag eigenständig zu gestalten.

Viele Menschen mit Pflegegrad 4 benötigen täglich umfassende Unterstützung und können zahlreiche Tätigkeiten nicht mehr ohne Hilfe ausführen. Häufig sind Angehörige oder ambulante Pflegedienste mehrmals täglich im Einsatz. Auch Menschen mit fortgeschrittener Demenz erreichen aufgrund ihres hohen Unterstützungsbedarfs häufig Pflegegrad 4. Die Einstufung erfolgt immer individuell. Maßgeblich ist ausschließlich der tatsächliche Pflegebedarf. Alter, Diagnose oder die Art der Erkrankung allein reichen für die Einstufung nicht aus.


Wie beantragen Sie Pflegegrad 4?

Der Antrag auf Pflegegrad 4 wird direkt bei der Pflegekasse gestellt. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder Medicproof mit einer Begutachtung. Während des Besuchs wird geprüft, in welchen Bereichen des täglichen Lebens Unterstützung notwendig ist und wie stark die Selbstständigkeit bereits eingeschränkt ist. Für eine möglichst realistische Einschätzung empfiehlt es sich, vor dem Begutachtungstermin ein Pflegetagebuch zu führen und sämtliche Hilfestellungen im Alltag zu dokumentieren. Angehörige sollten beim Termin anwesend sein und den tatsächlichen Pflegebedarf möglichst genau schildern. So lässt sich vermeiden, dass Einschränkungen ungewollt heruntergespielt werden.

Nach Abschluss der Begutachtung erhalten Antragsteller einen schriftlichen Bescheid der Pflegekasse. Sollte Pflegegrad 4 nicht anerkannt oder ein niedrigerer Pflegegrad bewilligt werden, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Pflegegrad 4 eröffnet Zugang zu umfangreichen Leistungen der Pflegeversicherung und unterstützt sowohl Pflegebedürftige als auch Angehörige bei der täglichen Versorgung. Wer alle verfügbaren Leistungen ausschöpft, kann die häusliche Pflege spürbar erleichtern, die finanzielle Belastung reduzieren und die Lebensqualität aller Beteiligten nachhaltig verbessern.


Häufig gestellte Fragen

Entdecken Sie die FAQ und Antworten zum Pflegegrad 4.